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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
  1. Mit dem ersten Herunterladen von Inhalten des Webauftritts der Radiologischen Datenbank kommt ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - und den Betreibern der Radiologischen Datenbank zustande, dessen Grundlage die hier dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Dieses Vertragsverhältnis bleibt auch nach dem Verlassen des Webauftritts der Radiologischen Datenbank uneingeschränkt gültig.
  2. Durch die Benutzung von Seiten der Radiologischen Datenbank stimmen Sie den Vereinbarungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
  3. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch individuelle Absprachen zwischen dem Nutzer und dem Betreiber der Radiologischen Datenbank sind nur gültig, wenn diese schriftlich vorliegen.
  4. Nutzer und Betreiber der Radiologischen Datenbank verpflichten sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten.
 
Benutzerprofile
  1. Das Anlegen von Benutzerprofilen ist nur für folgende Personengruppen möglich:
    • Ärzte und medizinisch ausgebildetes Personal, das die Radiologische Datenbank im Rahmen Ihrer Arbeitstätigkeit oder zu eigenen Informationszwecken nutzt.
    • Mitarbeiter von Medienunternehmen und Journalisten, zum Zwecke der Bild- und Informationssuche im Rahmen von Veröffentlichungen.
    • Dozenten und Professoren an Universitäten, Fachhochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen, zum Zwecke einer Bild/Informationssuche vor dem Hintergrund einer Lehrveranstaltung mit medizinischer Relevanz.
  2. Ärzte und medizinisch ausgebildete Personen müssen zur Aktivierung Ihres Benutzerprofils einen Nachweis Ihrer medizinischen Ausbildung bzw. Tätigkeit erbringen. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch
    • eine Kopie des gültigen Approbationsnachweises
    • Eine Bestätigung des Arbeitgebers über Ihre Tätigkeit im medizinischen Bereich.
      Diese Bestätigung muss einen Stempel des Arbeitgebers sowie die Unterschrift einer zur Austellung des Nachweises berechtigten Person enthalten.
    Der Eingang des Nachweises muss innerhalb von einer Woche nach Absendung des Registrationsantrages erfolgen und kann sowohl auf dem Postweg als auch per Fax geschehen.
  3. Mit dem Absenden des Registrationsantrags stimmen Sie der Speicherung Ihrer persönlichen Daten in der Radiologischen Datenbank zu.
  4. Die Angaben im Registrationsantrag und im Benutzerprofil müssen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Angaben in seinem Benutzerprofil immer aktuell zu halten und Änderungen der Daten ohne Aufforderung selbstständig einzupflegen.
  5. Der Nutzer verpflichtet sich, das Benutzerprofil nur für den sachgemäßen Gebrauch der Radiologischen Datenbank zu nutzen. Bei unsachgemäßem oder rechtswidrigem Gebrauch von Benutzerprofilen oder Verstössen gegen die hier dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten sich die Betreiber der Radiologischen Datenbank die Sperrung bzw. Löschung der betroffenen Nutzerprofile ohne eine vorherhige Ankündigung vor.
  6. Der Nutzer verpflichtet sich, auf die Sicherheit seiner Passwörter zu achten und die Zugangsdaten zur Radiologischen Datenbank nicht an andere Personen weiterzugeben.
  7. Die Betreiber der Radiologischen Datenbank behalten sich das Recht vor, Benutzerprofile die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu löschen.
 
Verwendung von Diagnosen und Bildern ohne ausdrücklichen Erwerb von Nutzungsrechten
  1. Die Nutzung von Diagnosen und Bildern aus der Radiologischen Datenbank zu rein privaten Zwecken ist jedem Nutzer ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers erlaubt.
  2. Das Heranziehen und Nutzen einzelner Diagnosen und Diagnosebilder die mit einem Wasserzeichen versehen sind, ist den als medizinisch ausgebildetes Personal registrierten Benutzern der Radiologischen Datenbank gestattet, sofern die Nutzung zu einem rein wissenschaftlichen Zweck erfolgt und unentgeltlich - mit Ausnahme einer Aufwandsentschädigung - geschieht.
  3. Das Heranziehen und Nutzen einzelner Diagnosebilder die nicht mit einem Wasserzeichen versehen sind, ist den als medizinisch ausgebildetes Personal registrierten Benutzern der Radiologischen Datenbank gestattet, sofern die Nutzung zu einem rein wissenschaftlichen Zweck erfolgt und unentgeltlich - mit Ausnahme einer Aufwandsentschädigung - geschieht. Die Nutzung dieser Bilder muss jedoch zuvor ausdrücklich von den Betreibern der Radiologischen Datenbank genehmigt werden. Die Gehnemigung muss per Email und unter Angabe des genauen Verwendungszwecks durch den Nutzer angefordert werden und gilt als erfolgt, wenn die Betreiber der Radiologischen Datenbank diese explizit schriftlich oder per Email erteilen. Eine Genehmigung zu diesen Zwecken wird generell kostenlos erteilt.
  4. Die Nutzung von Diagnosen und Bildern zu rein wissenschaftlichen Zwecken ist nur dann ohne ausdrückliche Genehmigung erlaubt, wenn diese nur vereinzelte Bilder und Diagnosen umfasst.
    In allen anderen Fällen ist die Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecken nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Betreiber der Radiologischen Datenbank gestattet und gegebenenfalls mit einem Nutzungsentgelt verbunden.
    Bei einer Veröffentlichung von Bildern der Radiologischen Datenbank zum rein wissenschaftlichen Zweck ist darüber hinaus das Wasserzeichen der Radiologischen Datenbank auf den betreffenden Bildern anzuzeigen.
  5. Die Nutzung von Diagnosen und Bildern der Radiologischen Datenbank zu allen nicht privaten und allen nicht rein wissenschaftlichen Zwecken ist hingegen grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen von dieser Bestimmung werden im Abschnitt "Erwerb von Nutzungsrechten an Bildern" geregelt.
 
Erwerb von Nutzungsrechten an Diagnosedaten und Bildern
  1. Die Verwendung von Diagnosen und Bildern der Radiologischen Datenbank ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Betreiber ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung werden im Abschnitt "Verwendung von Diagnosen und Bildern ohne ausdrücklichen Erwerb von Nutzungsrechten", sowie in den folgenden Bestimmungen dieses Abschnitts geregelt.
  2. Der Erwerb von Nutzungsrechten an Bildern die in der Radiologischen Datenbank gespeichert sind, ist grundsätzlich vor der Nutzung der Bilder zu tätigen und ist kostenpflichtig.
  3. Bilder für die ein Nutzungsrecht erworben wurde, werden entweder per Email geliefert oder sind über einen Hyperlink, der ebenfalls per Email versendet wird, abrufbar. Bei einem Abruf über einen Hyperlink muss das Bild innerhalb von 30 Tagen nach dem Versand der Email abgerufen werden, ansonsten wird der entsprechende Hyperlink ungültig.
  4. Bilder für die ein Nutzungsrecht erworben wurde, werden in der Regel als Dateien im .jpeg/.jpg - Format angeboten, weitere mögliche Dateiformate sind .gif und .png. Beim Erwerb eines Nutzungsrechts an Bildern besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Dateiformat.
 
Einstellen von Diagnosen und Bildern in die Radiologische Datenbank
  1. Das Einstellen von Diagnosen und Diagnosebildern ist nur den als medizinisch ausgebildetes Personal registrierten Nutzern der Radiologischen Datenbank vorbehalten.
  2. Diagnosen und Diagnosebilder dürfen nur in die Radiologische Datenbank eingestellt werden, wenn der Einsteller die Urheberrechte an der Diagnose und den zugehörigen Bildern hat oder im Auftrag der Person welche über die Urheberrechte verfügt handelt und die Rechte des abgebildeten Patienten durch eine mögliche Veröffentlichung nicht verletzt werden.
    Die einzustellende Diagnose darf keine Daten enthalten, die dem Betrachter Rückschlüsse auf konkrete Patienten ermöglichen. Die Betreiber der Radiologischen Datenbank behalten sich bei Verstössen gegen diese Bestimmungen und daraus resultierenden Schadenersatz- oder anderweitigen Forderungen von Dritten vor, diese gegen den Einsteller geltend zu machen.
  3. Die einzustellende Diagnose muss in einem direkten Zusammenhang mit der Radiologie stehen.
  4. Nach dem Einstellen einer Diagnose besteht kein Anspruch auf deren Veröffentlichung in der Radiologischen Datenbank.
  5. Eine eingestellte Diagnose wird vor Ihrer Veröffentlichung durch einen qualifizierten Mitarbeiter oder Beauftragten des Betreibers der Radiologischen Datenbank auf Ihre Korrektheit und Eignung hin überprüft. Bei einer nicht ausreichenden Korrektheit oder Eignung der Diagnose behalten sich die Betreiber der Radiologischen Datenbank vor, die eingestellte Diagnose nicht zu veröffentlichen und gegebenenfalls zu löschen.
  6. Durch das Einstellen einer Diagnose und den damit verbundenen Bildern räumt der Nutzer den Betreibern der Radiologischen Datenbank ein einfaches Nutzungsrecht an den Daten und Bildern der Diagnose ein. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich unbegrenzt und bezieht sich auf
    • die Speicherung in der Radiologischen Datenbank,
    • die damit verbundene Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung
    • und die Weitergabe von Nutzungsrechten an den Bildern und dazugehörigen Daten gegen Entgelt.
    Die Betreiber der Radiologischen Datenbank verpflichten sich, dem Einsteller der Diagnose und Bilder einen Anteil an dem für die Weitergabe von Nutzungsrechten der von Ihm eingestellten Bilder und Daten erzielten Entgelt zu zahlen.
  7. Die Betreiber der Radiologischen Datenbank behalten sich das Recht vor, eine Diagnose auch nach deren Veröffentlichung zu sperren bzw. zu löschen, wenn dafür ausreichende Gründe vorliegen.